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Seit Kurzem habe ich offiziell ein Gewerbe angemeldet aufgrund meiner Bloggertätigkeit. Ich habe euch auf Instagram befragt und da war es mehr als eindeutig, dass ihr einen Beitrag dazu haben möchtet. Da mich daraufhin auch viele Fragen erreicht haben, dachte ich mir, ich warte nicht lange und schreibe diesen Beitrag für euch.
Kurzer Disclaimer: Ich bin weder Steuerberaterin noch Profi in allen rechtlichen Schritten und Dingen, die dieses Thema betreffen. Mein Wissen kommt aufgrund der Infos, die ich selbst erhalten bzw. mir durch Recherche angeeignet habe. Wenn ihr euch auch selbstständig machen möchtet, dann empfehle ich euch, euch bei der WKO beraten zu lassen (Gewerbeanmeldeservice)!
Diese Daten/Infos sind vom Zeitpunkt März 2018 (ändern sich nämlich jährlich!) und betreffen Österreich – jedes Land hat hier auch eigene Bestimmungen und Grenzen.
Meine Story
Ich möchte euch kurz erzählen, wie es bei mir zu diesem Schritt kam. Ich arbeite Vollzeit und verdiene dadurch meinen Lebensunterhalt. Mittlerweile blogge ich nun seit fast zwei Jahren. Anfangs war es pures Hobby, mittlerweile hat sich schon ein bisschen mehr daraus entwickelt. Ich hatte bereits meine erste richtige Kooperation mit einem Unternehmen und mittlerweile auch die Absicht mit meinem Blog nebenbei ein kleines Taschengeld zu verdienen. Taschengeld deshalb, weil sich diese Blogeinnahmen beim besten willen in sehr überschaubaren Zahlen halten werden ;-), aber egal, ein Anfang ist getan. Das Bloggen ist für mich ein Zweitjob – geringfügig neben meiner Vollzeittätigkeit.
Gewerbeanmeldung
Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Laut WKO muss ein Gewerbe angemeldet werden, wenn die Tätigkeit selbstständig, regelmäßig und mit Ziel einen Ertrag zu bekommen, ausgeübt wird. Das bedeutet auf deutsch: Sobald du eine Tätigkeit immer wieder auf eigene Faust ausführst, noch keinen Cent dafür bekommst, aber die Absicht hast, mit dieser Tätigkeit etwas zu verdienen, musst du ein Gewerbe anmelden!
Beachte auch, dass dein Arbeitgeber von der selbstständigen Tätigkeit im Vorhinein informiert werden muss. Bei manchen Arbeitgebern muss man sich auch eine Erlaubnis/Bestätigung geben lassen.
Welches Gewerbe wähle ich und was brauche ich dafür?
Man unterscheidet zwischen den freien Gewerbe und den reglementieren Gewerbe. Freie Gewerbe sind die, wo man keinen Befähigungsnachweis braucht, um es ausüben zu dürfen. Reglementierte Gewerbe sind jene, bei denen man diesen Nachweis vorlegen muss (z.B. Frisör oder Handwerksberufe). Je nachdem welche Art der Tätigkeit man ausübt, muss man sich im Vorhinein informieren, unter welches Gewerbe man fällt. Bei mir als Bloggerin gehöre ich dem freien Gewerbe an, da ich unter „Werbeagentur“ eingestuft wurde. Ich persönlich habe mich hier einfach beraten lassen, da man als Bloggerin unter „Ankündigungsunternehmen“, „Werbeagentur“ oder aber auch „Direktvertrieb“ eingestuft werden kann.
Wo muss ich das Gewerbe anmelden und was kostet es?
Das Gewerbe kann man mittlerweile online oder persönlich vor Ort bei der zuständigen Behörde abwickeln (BH). Ich persönlich war bei der WKO, welche die Gewerbeanmeldung durchgeführt und an meine zuständige Behörde weitergeleitet haben. Die Anmeldung an sich ist kostenlos. Für den Gewerbeschein muss man ein Entgelt entrichten (bekommt man dann per Mail zugeschickt) – ich weiß nicht ob das ein Allgemeines Entgelt ist, oder ob es sich nach Gewerbe richtet – ich habe €19,- bezahlt.
Was muss man steuerlich beachten?
Nun kommt es zum interessanten aber auch kompliziertesten Teil der Gewerbeanmeldung.
Wenn ihr ein Gewerbe anmeldet, müsst ihr euch im Vorhinein klar sein, dass ihr der SVA und dem Finanzamt bescheid geben müsst. Und was steht mit den beiden Begriffen im Zusammenhang? – Natürlich Kosten.
SVA
Augrund der selbstständigen Tätigkeit muss man sich auch sozial versichern. Für meinen Vollzeitjob übernimmt das ja mein Arbeitgeber – für mein eigenes Gewerbe bin ich selbst dafür zuständig. Hier gibt es aber Regelungen, die man beachten sollte:
Wenn man weiß, dass man nur geringe Einnahmen haben wird, dann kann man die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das bedeutet: Wenn man einen Jahresumsatz von max. €30000,- und davon einen Jahresgewinn unter €5256,60 (12x die Geringfügigkeitsgrenze) hat, dann kann man die Kleinunternehmerregelung nehmen (diese Grenzen gelten übrigens NUR für die Tätigkeit aus der Selbständigkeit – das Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit wird hier nicht miteingerechnet).
Was bedeutet das genau für mich?
Wenn du unter diesen Grenzen bleibst, kannst du dich von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen und musst ausschließlich die Unfallversicherung zahlen, womit du dir einiges an Kosten ersparst! Die meisten Jungunternehmer (oder auch Blogger) werden, schätze ich, gerade am Anfang eher in diese Regelung fallen. Ich persönlich habe auch diese Kleinunternehmerregelung genommen – zahle ca. 120€ für das ganze Jahr für die Unfallversicherung, was ich vollkommen okay finde.
Dieser Antrag muss allerdings im Gründungsjahr bei der SVA einlangen (am besten aber so schnell wie möglich nach der Gewerbeanmeldung, damit die SVA nicht schon alles berechnet und dann die volle Versicherungssumme verlangt, um sie dir letzten Endes wieder gutzuschreiben).
Vergisst man auf diesen Antrag, dann muss man, auch wenn man die Grenzen nicht überschreitet, volle Versicherung zahlen – und das wird teuer! Da kann man dann mit Mindestkosten von ca. €515,- im Quartal rechnen.
Zahlen gelten für das Jahr 2018.
Finanzamt
Beim Finanzamt muss man innerhalb eines Monats nach Gründung (Gewerbeanmeldung) eine Wechselerklärung abgeben. Bedeutet, dass man statt einer normalen Arbeitnehmerveranlagung von nun an eine Einkommenssteuererklärung machen muss.
Auch hier gibt es wieder verschiedene Grenzen:
Hat man innerhalb eines Jahres einen Gewinn unter ca. €700,- so wird dieser nicht versteuert (=Freibetrag).
Kommt man darüber, so fällt Steuer an. Und hier kann es teuer werden. Denn das Finanzamt nimmt als Steuergrundlage nicht nur das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit, sondern das Einkommen aus selbstständiger UND unselbstständiger Tätigkeit.
Denn: die ersten €11000,- Einkommen wären steuerfrei, alles darüber wird dann versteuert, wobei man hier auch gewisse Grenzen hat, bis wann wieviel Steuern zu zahlen sind (Einkommenssteuertarife).
Da aber das Gesamteinkommen gewertet wird, wird man, gerade bei einem Vollzeitjob automatisch in eine höhere Steuerklasse eingestuft werden als die mit 0%. Und je nachdem, wieviel man aus der unselbstständigen Tätigkeit bekommt und dann aus der selbstständigen, wird man in eine Steuerklasse eingereiht.
Aber keine Sorge: Man muss nur die Steuer zahlen, die über das Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit hinaus anfällt. Allerdings mit dem Steuersatz des Gesamteinkommens. Ein Beispiel: Du verdienst aus deinem Vollzeitjob im Jahr ca. 30000,-. Das bedeutet derzeit einen Steuersatz von 35%. Aus deiner selbstständigen Tätigkeit machst du einen Jahresgewinn von €2000,-. Das bedeutet, du musst diese €2000,- versteuern. Normalerweise wären bis €11000,- keine Steuern zu zahlen, da du aber bereits €30000,- verdient hast, wird für die €2000,- der angemessene Steuersatz verrechnet, je nach Einkommenssteuertarif. Für die €30000,- wird nicht nochmal Steuer verlangt, diese zahlst du ja bereits bei der Gehaltsabrechnung.
Wie wird das versteuert?
Bei der Wechselerklärung musst du einen Jahresumsatz und einen Jahresgewinn schätzen und dem Finanzamt mitteilen. Aufgrund dessen berechnen sie die Steuer und lassen dir immer im Vorhinein einen Zahlschein zukommen – du zahlst also deine Steuer im Voraus. Am Jahresende musst du eine Einnahmen-Ausgabenrechnung bzw. Bilanz machen. Da kommt dann dein tatsächlicher Gewinn raus. Und je nachdem musst du Steuer nachzahlen, oder bekommst vom Finanzamt für zu viel gezahlte Steuer Geld retour.
Wenn man also merkt, dass man über diese €700,- Gewinn kommt im Jahr, dann sollte man anfangen sich je nach Steuerklasse (kommt eben auf das Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit an) einen Betrag zur Seite legen, damit man dann nicht am Jahresende eine Riesen-Nachzahlung hat und nicht weiß, wie man die bezahlen soll!
Zahlen gelten für das Jahr 2018.
WKO
Bei der WKO wird man automatisch Mitglied, was einige Vorteile bringt:
- Man kann sich jederzeit gratis beraten lassen
- Man kann sich Workshops anhören, oder bei Infoveranstaltungen teilnehmen (gratis)
- erste Anlaufstelle bei Fragen
Für diesen Service zahlt man dann je nach Gewerbe einen Mitgliedsbeitrag. Bei mir kommt das auf ca. €200,- fürs Jahr.
Was muss ich im laufenden Jahr beachten?
Während des Jahres solltest du unbedingt deine Rechnungen (die du ausstellst) sowie Rechnungen, die du im Zusammenhang mit deiner betrieblichen Tätigkeit zahlen musst, aufheben. Du musst quasi Buchhaltung machen. Hierzu habe ich allerdings selbst noch keine genauen Infos eingeholt – ich hebe erstmal alles auf und werde mich im Laufe des Jahres an einen Steuerberater wenden.
Außerdem behalte deine Gewinngrenze im Auge, je nachdem was du beim Finanzamt angegeben hast – nicht dass eine große Nachzahlung auf dich zukommt!
Zusammenfassend:
- Anmeldung des Gewerbes über die WKO (oder selbst online) – diese melden das an die zuständige Bezirkshauptmannschaft
- SVA bescheid geben bzgl. Sozialversicherung, hier die Kleinunternehmerregelung beachten
- dem Finanzamt eine Wechselerklärung übermitteln – hier die Gewinngrenzen beachten
Ich hoffe, dass dieser Beitrag ausführlich und verständlich genug ist! Bei Fragen oder Unklarheiten könnt ihr mir gerne ein Kommentar hinterlassen!